Traditions- und Sportschützenverband e. V.

Herzlich Willkommen

Informationen zum Fortbestehen des Bedürfnisses 

Die Forderung dieser Bescheinigungen ergibt sich aus dem novellierten Waffengesetz von
September 2020 und umfasst eine Trennung zwischen Ersterwerb einer waffenrechtlichen
Erlaubnis oder Munitionserlaubnis unter sowie ab 10 Jahre. Die euch übersandten Formulare sind mit dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
rechtlich abgestimmt. Das Landesverwaltungsamt hat sich bereit erklärt, diese Formulare
den Unteren Waffenbehörden mit entsprechendem Vermerk zukommen zu lassen. Im Folgenden möchten wir euch ein paar Hinweise zu den Formularen geben:

 
Bescheinigung - Fortbestehen des Bedürfnisses ab 10 Jahre - Stand 16.06.2021:
Diese Bescheinigung wird die Vereinsvorsitzenden nach heutigem Stand dauerhaft begleiten. §14 Abs. 3 WaffG fordert im Rahmen der Regelüberprüfung der Unteren Waffenbehörden eine Vereinsbestätigung über die Mitgliedschaft für Vereinsmitglieder, die ihre
waffenrechtliche Erlaubnis oder Munitionserwerbserlaubnis länger als zehn Jahre haben. Eine Forderung über einen Nachweis des regelmäßigen Schießens lehnt der Gesetzgeber hier ab. Es genügt für diesen Personenkreis die einfache Mitgliedschaft in einem uns angeschlossen
Schießsportverein.
Sollten hier Untere Waffenbehörden abweichend handeln, so bitten wir um Informationen über den jeweiligen Kreisschützenverband.
Wir empfehlen hier dennoch ausdrücklich das Führen eines persönlichen Schießbuches. Es erleichtert im Fall eines Waffendefekts oder Neuanschaffung einer weiteren Waffe den
Nachweis des regelmäßigen Schießens (12/18-Regel) zur Bedürfnisbescheinigung.


Bescheinigung - Fortbestehen des Bedürfnisses weniger als 10 Jahre - Stand 16.06.2021


§ 14 Abs. 4 Satz 1 WaffG fordert bei waffenrechtlichen Erlaubnisinhabern sowie bei Munitionserwerbserlaubnisinhabern,  die  ihre  Erlaubnis  weniger  als  10  Jahre  besitzen  eine Verbandsbescheinigung  über  den  Nachweis  des  regelmäßigen  Schießens  gem.  §14  Abs.  4
Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 (4/6-Regel) mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe. 


Dies bedeutet, dass in den letzten 24 Monaten vor der Prüfung der WBK-Inhaber mindestens
einmal  pro  Quartal  im  gesamten  Zeitraum  oder  sechsmal  innerhalb  eines  abgeschlossenen
Zeitraums von jeweils 12 Monaten  den Schießsport betrieben hat.


Besitzt  der  Inhaber  sowohl  Lang  als  auch  Kurzwaffen,  so  ist  der  Nachweis  in  beiden
Kategorien gem. §14 Abs. 4 Satz 2 zu erbringen.
Dementsprechend  werden  die  Nachweise  auf  die  Kategorien  und  nicht  auf  jede  einzelne
Waffe abgestellt. 

Der  Landesschützenverband  Sachsen-Anhalt  e.V.  macht  gemäß  §  58  Abs.  21  WaffG  von seinem Recht Gebrauch, diese Bescheinigung bis zum 31.12.2025 durch die uns angeschlossenen  Schießsportvereine glaubhaft zu machen. Dies  erspart  aus  unserer  Sicht  so  lange  wie  möglich  einen  erhöhten  Aufwand  für  unsere Mitglieder. 

Ab dem 01.01.2026 erfolgt nach Stand heute diese Prüfung durch den Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.V..

Der Vereinsvorsitzende prüft die ihm vorgelegten Schießnachweise und macht die Erfüllung
der  gesetzlichen  Vorgaben  durch  Eintragung  mit  Unterschrift  und  Stempel  der  Behörde
gegenüber glaubhaft. 

Wir empfehlen ausdrücklich, die durch den WBK-Inhaber vorgelegten Schießnachweise entsprechend zu archivieren um bei einer etwaigen Kontrolle durch die Unteren Waffenbehörden die Richtigkeit der Angaben zu beweisen um sich somit zu entlasten. 

Wir möchten an dieser Stelle explizit darauf hinweisen, dass keine „Gefälligkeitsbescheinigungen“  ohne  Kontrolle  der  Schießnachweise  ausgestellt  werden sollten. 

Die  Unteren  Waffenbehörden  haben  durchaus  die  Möglichkeit,  bei  begründetem  Verdacht eine weiterführende Prüfung (Vorlage der Schießnachweise etc.) durchzuführen. 

Eine falsche Bescheinigung  kann  hier  zum  Erlöschen  der  Zuverlässigkeit  des  Vereinsvorsitzenden,  sowie des zu prüfenden WBK-Inhabers kommen und somit zum Widerruf oder Verhinderung einer waffenrechtlichen Erlaubnis führen.


Formulare findet ihr unter: Service ---> Formulare BLK